Ablauf

Verordnung des Fach- oder Hausarztes für Ergotherapie und eventuelle Zusatzmaßnahmen (Elektrotherapie, Ultraschall, ...)

 

Bewilligung durch die gesetzliche Krankenkasse ist bis auf Weiteres nicht nötig, Ergotherapie stellt eine nicht bewilligungspflichtige Leistung dar.

 

Nach Beendigung der Therapie bzw. Abschluss der Therapieserie erhalten Sie von mir eine Rechnung, welche Sie dann bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen können. Je nach Tarif bekommen Sie 40-60% rückerstattet (kann bei der jeweiligen Kasse nachgefragt werden).

 

Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer privaten Kranken-/Unfallversicherung, ob es eine Kostenrückerstattung für Ergotherapie gibt.

 

Bei Fragen bin ich gerne telefonisch für Sie erreichbar!